Vorbehaltlich, dass ein ermäßigtes Kartenkontingent zur Verfügung steht.
Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen, die im Bundesfreiwilligendienst stehen und Schwerbeschädigte (ab 70% GdB) mit Vorlage eines entsprechenden Ausweises beim Einlass vor Ort.