Ermäßigungsberechtigt sind: Schüler, Studenten, Azubis, Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistende), Arbeitslose & Sozialhilfeempfänger.
Entsprechende Ausweise sind UNAUFGEFORDERT am Eingang vorzuzeigen, andere Ermäßigungsberechtigungen können leider NICHT akzeptiert werden.