Ermäßigungsberechtigt sind: Kinder unter 6 Jahre, Schüler, Studenten, Azubis, Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistende), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Behinderte ab 70%. Entsprechende Ausweise sind UNAUFGEFORDERT am Eingang vorzuzeigen, andere Ermäßigungsberechtigungen können leider NICHT akzeptiert werden.