Informationen für Rollstuhlfahrer (mit "B" im Ausweis) sind ausschließlich über die Hotline: 0180 - 60 50 400* erhältlich.
*(0,20 €/Anruf inkl. MwSt. aus den Festnetzen; max. 0,60€/Anruf inkl. MwSt aus dem Mobilfunknetz)
Jugendschutzinformationen:
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Kinder unter 6 Jahre - auch in Begleitung einer sorgeberechtigten Person - keinen Zutritt auf Veranstaltungen haben. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer vom Sorgeberechtigten beauftragten, volljährigen Person besuchen. Für die Beauftragung muss von den Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag ausgefüllt und unterzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen ohne Begleitung mit einem von den Sorgeberechtigten ausgefüllten Erlaubnisformular ("Muttizettel") und nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte) besuchen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr ohne Begleitung, nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte) besuchen.
Dowload Formularvorlagen Erziehungsauftrag und Muttizettel unter:
https://www.msk-live.de/local/ unter dem Punkt Jugendschutz.