Das Theater behält sich vor, bei allen ermäßigt erworbenen Karten das Vorliegen der Ermäßigungsberechtigung am Einlass nachzuprüfen. Daher sind entsprechende Ausweise auf Verlangen vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, ist der normale Preis zu entrichten.
Ermäßigungen gibt es bei Vorlage der entsprechenden Ausweise für
Schüler, Studenten, Empfänger von Grundsicherung (insb. ALG 1 u. 2), Behinderte (>50 %) und deren Begleitperson sowie
Mitglieder des Förderkreises.
(Früh-) Rentner, Pensionäre bzw. allg. Senioren erhalten allein aufgrund dieser Eigenschaft keine Ermäßigung.