Ermäßigung gilt für: Arbeitslose, Kinder von 0-17 Jahren, Studenten, Schüler, Schwerbehinderte, ALG II Empfänger, Rollstuhlfahrer
Ermäßigungen müssen an der Abendkasse nachgewiesen werden. Bei Nichtvorhandensein des Nachweises wird der reguläre Eintrittspreis erhoben.