Ermäßigungen gelten für Auszubildende, Studierende bis 26 Jahre, Schwerbehinderte (mind. 50 v. H. MdE) gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) und nach SGB II (Hartz IV), Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Kinder, Jugendliche & Schüler*innen haben freien Eintritt! (Eine Eintrittskarte wird nicht benötigt)