Ticketversicherung
Die Ticketversicherung ersetzt Ihnen in bestimmten Fällen die Kosten für gekaufte Eintrittskarten: zum Beispiel, wenn Sie erkranken und die von Ihnen gebuchten Veranstaltung deshalb nicht besuchen können. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Ticketverischerung sowie den Versicherungsbedingungen (PDF-Datei).
Wann leistet die Versicherung?
Sie bekommen den Preis der Eintrittskarte erstattet, sofern Sie oder ein Angehöriger von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen werden und Ihnen der Besuch der Veranstaltung deshalb nicht zumutbar ist: Schwere Unfallverletzung, Unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Tod, Elementarereignisse oder wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet und Sie dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumen.
Wie schließe ich die Ticketversicherung ab?
Während des Bestellvorgangs können Sie im Warenkorb durch Klicken auf "Ticketversicherung" eine Versicherung abschließen. Im Warenkorb werden dann die Kosten für die Ticketversicherung und die neue Gesamtsumme angezeigt.
Was muss ich tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Ihrer Bestellung liegt ein Produktinformationsblatt unseres Versicherungs-Partners bei. Wenn der Versicherungsfall eintritt, folgen Sie einfach den Anweisungen zur Schadensmeldung. Zu Ihrer eigenen Absicherung empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen per Einschreiben zu versenden. Für weitere Fragen können Sie sich gerne direkt an folgende Adresse wenden:
- ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Thomas-Dehler-Straße 2
81737 München
Telefon: (0 89) 41 66 - 17 66
www.reiseversicherung.de/schadensmeldung
Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten?
Die wesentliche Pflicht, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigen müssen, ist folgende: Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich, halten Sie den Schaden möglichst gering und reichen Sie die geforderten Nachweise (ärztliches Attest etc.) ein.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, frühestens mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Voraussetzung ist, dass Sie die Prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit dem Beginn der Veranstaltung. Risiken während der Veranstaltung sind nicht abgesichert.
Höchste Kundenzufriedenheit - auch bei der Versicherungsvermittlung.
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: (0 800) 36 96 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.versicherungsombudsmann.de