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Flohmarkt Altstadt- und Seenachtfest 2026
Altstadt- und Seenachtfest
Ravensburger Str. 3
88339 Bad Waldsee
Tickets ab 20,00 €
*
Veranstalter:
Stadt Bad Waldsee - Fachbereich Wirtschaft, Tourismus, Kultur , Ravensburger Str. 3, 88339 Bad Waldsee, Deutschland
* Preise inkl. MwSt.,
pro Bestellung
Veranstaltungsinfos
Teilnahmebedingungen für Flohmarktaussteller
1. Zulassung und Teilnahme
Die Teilnahme am Flohmarkt ist nur nach vorheriger Zulassung durch den Veranstalter möglich. Die Buchung erfolgt über das Online-Buchungsformular Reservix oder in der Tourist Information Bad Waldsee. Mit der Buchung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen verbindlich an. Änderungen oder besondere Vorbehalte können nachträglich nicht berücksichtigt werden.
Die Standgenehmigung gilt nur für den angemeldeten Teilnehmer und die angemeldeten Waren. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Standplatzes ist nicht zulässig.
2. Standgrößen und Buchung
Einzelstand: 3 m × 3 m
Maximal buchbar: 2 Stände pro Teilnehmer (6 m × 3 m)
Nach der Buchung erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit allen Informationen zur Anfahrt, Parkmöglichkeiten und Standplatzordnung.
Die Standplatzbuchung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich. Ein Platz ohne Zahlung oder schriftliche Genehmigung darf nicht eingenommen werden. Andernfalls kann der Veranstalter eine zusätzliche Gebühr erheben.
Die Standplatzbuchung erfolgt unter Vorbehalt. Sollte eine Änderung durch städtebauliche Maßnahmen notwendig sein, behält sich der Veranstalter die Verlegung oder Aufhebung des Standes vor. Bereits gezahlte Standgebühren werden gegebenenfalls erstattet.
3. Öffnungszeiten und Aufbau
Einfahrt in das Flohmarktgelände: 07:00 – 08:30 Uhr
Verkaufsbeginn: 10:30 Uhr
Abbau: ab 18:00 Uhr
Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und anschließend auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Das Parken direkt am Standplatz ist nicht erlaubt. Hauszufahrten, Eingänge und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
4. Zulässiges Verkaufsangebot
Zulässig sind Trödel, Altwaren und gebrauchte Gegenstände von geringem Wert.
Handarbeiten und Neuwaren von geringem Wert sind nur in geringem Umfang zugelassen.
Gewerblicher Verkauf von Neuwaren ist nicht gestattet.
Verletzungsträchtige Gegenstände (z. B. Messer, Äxte, Beile) dürfen nicht verkauft oder ausgestellt werden.
Bitte geben Sie bei der Buchung genaue Angaben zu Ihren angebotenen Artikeln an. Bei nicht genehmigten Waren kann der Stand nach Eröffnung auf Kosten des Ausstellers geräumt werden.
5. Farbasphalt und Standordnung
Der Farbasphalt des Mobilitätsbandes darf nicht beschädigt oder dauerhaft verunreinigt werden. Insbesondere sind Nägel, starke Druckbelastungen oder Verdrückungen zu vermeiden.
6. Müll und Sauberkeit
Der Standplatz ist während und nach der Veranstaltung sauber zu halten. Müll ist vom Aussteller selbst zu entsorgen. Für nicht entfernten Müll können dem Aussteller Kosten in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verluste an Verkaufswaren oder eingebrachten Gegenständen. Die Aussteller sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
8. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen können zur sofortigen Schließung des Standes und zum Entzug der Standgenehmigung führen, ohne dass gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
9. Sonstiges
Mit der Buchung erkennen Sie alle behördlichen Vorschriften, Sicherheitsregeln und diese Teilnahmebedingungen an.
Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem gesamten Gelände.
Änderungen, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Foto: Markus Leser
1. Zulassung und Teilnahme
Die Teilnahme am Flohmarkt ist nur nach vorheriger Zulassung durch den Veranstalter möglich. Die Buchung erfolgt über das Online-Buchungsformular Reservix oder in der Tourist Information Bad Waldsee. Mit der Buchung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen verbindlich an. Änderungen oder besondere Vorbehalte können nachträglich nicht berücksichtigt werden.
Die Standgenehmigung gilt nur für den angemeldeten Teilnehmer und die angemeldeten Waren. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Standplatzes ist nicht zulässig.
2. Standgrößen und Buchung
Einzelstand: 3 m × 3 m
Maximal buchbar: 2 Stände pro Teilnehmer (6 m × 3 m)
Nach der Buchung erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit allen Informationen zur Anfahrt, Parkmöglichkeiten und Standplatzordnung.
Die Standplatzbuchung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich. Ein Platz ohne Zahlung oder schriftliche Genehmigung darf nicht eingenommen werden. Andernfalls kann der Veranstalter eine zusätzliche Gebühr erheben.
Die Standplatzbuchung erfolgt unter Vorbehalt. Sollte eine Änderung durch städtebauliche Maßnahmen notwendig sein, behält sich der Veranstalter die Verlegung oder Aufhebung des Standes vor. Bereits gezahlte Standgebühren werden gegebenenfalls erstattet.
3. Öffnungszeiten und Aufbau
Einfahrt in das Flohmarktgelände: 07:00 – 08:30 Uhr
Verkaufsbeginn: 10:30 Uhr
Abbau: ab 18:00 Uhr
Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und anschließend auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Das Parken direkt am Standplatz ist nicht erlaubt. Hauszufahrten, Eingänge und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
4. Zulässiges Verkaufsangebot
Zulässig sind Trödel, Altwaren und gebrauchte Gegenstände von geringem Wert.
Handarbeiten und Neuwaren von geringem Wert sind nur in geringem Umfang zugelassen.
Gewerblicher Verkauf von Neuwaren ist nicht gestattet.
Verletzungsträchtige Gegenstände (z. B. Messer, Äxte, Beile) dürfen nicht verkauft oder ausgestellt werden.
Bitte geben Sie bei der Buchung genaue Angaben zu Ihren angebotenen Artikeln an. Bei nicht genehmigten Waren kann der Stand nach Eröffnung auf Kosten des Ausstellers geräumt werden.
5. Farbasphalt und Standordnung
Der Farbasphalt des Mobilitätsbandes darf nicht beschädigt oder dauerhaft verunreinigt werden. Insbesondere sind Nägel, starke Druckbelastungen oder Verdrückungen zu vermeiden.
6. Müll und Sauberkeit
Der Standplatz ist während und nach der Veranstaltung sauber zu halten. Müll ist vom Aussteller selbst zu entsorgen. Für nicht entfernten Müll können dem Aussteller Kosten in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verluste an Verkaufswaren oder eingebrachten Gegenständen. Die Aussteller sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
8. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen können zur sofortigen Schließung des Standes und zum Entzug der Standgenehmigung führen, ohne dass gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
9. Sonstiges
Mit der Buchung erkennen Sie alle behördlichen Vorschriften, Sicherheitsregeln und diese Teilnahmebedingungen an.
Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem gesamten Gelände.
Änderungen, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Foto: Markus Leser
Ort der Veranstaltung
Altstadt- und Seenachtfest
Ravensburger Str. 3
88339 Bad Waldsee