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Halloween Partys - E-Werk Kulturzentrum Erlangen

Lust auf eine fette Party an Halloween? Da bietet das E-Werk Erlangen genau das richtige - nämlich genau das: eine Mega-Party an Halloween, bei der das komplette E-Werk genutzt wird. Lass dir das auf keinen Fall entgehen und sei mit unseren Tickets 2026 live dabei!
Quelle: ADticket.de
Weitere Infos

Halloween Partys - E-Werk Kulturzentrum Erlangen Tickets ab 13,80 €

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Informationen zur Veranstaltung

Halloween Partys - E-Werk Kulturzentrum Erlangen

bis 23:00 Uhr eine zusätzliche "Fast-Lane" für alle Menschen mit VVK-Ticket

Kostümierungen an Halloween

Um sicherzustellen, dass alle Besucher*innen eine angenehme Zeit bei Veranstaltungen wie Halloween und Fasching im E-Werk haben, bitten wir euch, die folgenden Hinweise zu beachten. Uns ist es wichtig, dass sich alle wohl und respektiert fühlen. Es gibt unzählig großartige, bunte, spaßige Kostüme und Verkleidungen, deshalb fällt es nicht schwer, auf Folgendes zu verzichten:

Keine rassistischen Kostüme: Vermeidet Kostüme, die auf rassistischen Stereotypen basieren oder diese verstärken.

Kein Blackfacing oder ähnliche Praktiken: Wir bitten euch, auf Praktiken wie Blackface, Yellowface oder Redface zu verzichten. Diese Praktiken haben rassistische Wurzeln und deshalb keinen Platz im E-Werk.

Keine kolonialistischen Kostüme: Kostüme, die kolonialistische Eroberer oder ähnliche Figuren darstellen, sind nicht erlaubt.

Keine Kriegsverherrlichung: Wir bitten euch, auf (Militär)Uniformen und Kostüme, die Krieg oder Gewalt glorifizieren, zu verzichten. Lasst uns gemeinsam eine positive und friedliche Stimmung schaffen.

Keine (falschen) Waffen: Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Waffenattrappen - darunter fallen auch Schwerter, Keulen oder ähnliche Gegenstände - nicht gestattet. Aufblasbare Versionen dieser Objekte sind jedoch erlaubt.

Nacktheit: Ihr seid auf einer Veranstaltung mit Kostümierung, aber nicht dem Pornofasching – euer Kostüm sollte auf jeden Fall ein Outfit sein. Halloween und Fasching dürfen bunt und kreativ sein, aber auch hier gilt: Bitte vermeidet unangemessene Nacktheit. Denkt daran, dass §183 und §183a des StGB auch während des Faschings gelten – euer Outfit sollte also respektvoll und angemessen sein.
Quelle: E-Werk Kulturzentrum GmbH
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